Hygienepläne
Hygienepläne - Das Infektionsrisiko gering halten
Um das Risiko von Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen und anderen Massenunterkünften möglichst gering zu halten, müssen die Betreiber solcher Institutionen seit Januar 2001 Hygienepläne erstellen. Das schreibt der §36 des Infektionsschutzgesetzes vor. Die Hygienepläne legen innerbetriebliche Verfahrensweisen der Infektionshygiene fest und sind somit ein wesentliches Instrument des Hygienemanagement.
Hygienepläne - Zur Erstellung verpflichtet
Die Erstellung von Hygieneplänen ist zunächst mal für alle Gemeinschaftseinrichtungen verbindlich. Das sind Einrichtungen, in denen hauptsächlich Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, angefangen von Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagesstätten über Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen bis hin zu Heimen und Ferienlagern. Darüber hinaus müssen auch Krankenhäuser, Tageskliniken, Alten- und Pflegeheime sowie andere Behandlungs-, Betreuungs- oder Versorgungseinrichtungen, Hygienepläne erstellen. Schließlich sind auch Obdachlosenunterkünfte, Asylantenheime, Justizvollzugsanstalten und ähnliche Massenunterkünfte zur Erstellung von Hygieneplänen verpflichtet.
Hygienepläne - Was muss enthalten sein?
Wie Hygienepläne genau aussehen müssen, schreibt das Infektionsschutzgesetz nicht vor. Der genaue Inhalt hängt immer davon ab, für welche Einrichtungen Hygienepläne erstellt werden sollen. Die Inhalte können dabei vielfältig sein: Von einer Analyse der Infektionsgefahren für spezielle Bereiche der Einrichtung (Küche, Sanitärbereich, Wohnbereich, Pflegebereich, ...) über eine Risikobewertung und Maßnahmen zur Risikominimierung, bis hin zur Definition von Kontrollverfahren. Die Hygienepläne müssen darüber hinaus evaluiert und dokumentiert werden und es müssen Schulungen durchgeführt werden.
Hygienepläne - Nachweis der Sorgfaltspflicht
Im Rahmen der Produkthaftung sind Hygienepläne ein wichtiger Schritt zum Nachweis der erbrachten Sorgfaltspflicht. Aber auch sonst kann das Gesundheitsamt jederzeit die Hygienepläne einer Einrichtung überprüfen. Dabei reicht es nicht aus, einfache Reinigungs- und Desinfektionspläne vorzulegen: Die Hygienepläne müssen an die jeweiligen Anforderungen der Einrichtung angepasst sein und sich am aktuellen Bedarf orientieren. Deshalb kann es hilfreich sein, für die Erstellung der Hygienepläne die Hilfe einer Hygienefachkraft oder eines anderen Spezialisten in Anspruch zu nehmen.
Professionelle Hygienepläne - Mit Hilfe der K&L Medizintechnik oHG
Unser staatl. geprüfter Desinfektor der K&L Medizintechnik oHG verfügt über große Erfahrung auf dem Gebiet der Desinfektion med. Einrichtungen und dem Erstellen von Hygiene- und Desinfektionsplänen. Speziell die Erfahrung mit meldepflichtigen Infektionskrankheiten in Bezug auf Schutzmaßnahmen während des Kontaktes und die anschließenden Desinfektionsmaßnahmen stellen eine seiner Stärken dar. Gerne wird er Ihre Mitarbeiter vor Ort in den Bereichen Hygiene und Desinfektion schulen. Bei der Erstellung von Hygiene- und Desinfektionsplänen unterstützen wir Sie natürlich auch gerne. Sie benötigen einen Desinfektor für Desinfektionsmaßnahmen? Wir sind Ihr Partner in allen Belangen der Hygiene und Desinfektion.
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